AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GoCom Services Gottschlich e.K. Teil C
Geltungsbereich für Sicherheitstechnik und Zubehör, Safes und Tresore
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Sicherheitstechnik, Tresoren und Safes von GoCom Services erfolgen ausschließlich zu den nachstehen-den Geschäftsbedingungen des Teil C. ( (siehe http://www.GoCom-Services.de/d_agbs_gocom.htm) Abweichende Bedingungen seitens des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn GoCom Services hat diesen schriftlich zugestimmt.
Vertragsgegenstand Angebot
Grundlage unseres Angebotes und unserer Auftragsbestätigung sind die von uns an den Auftraggeber übergebenen Installationsvoraussetzungen. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach der Beauftragung die mit der Bestellung übergebene Türenliste. Nach Erhalt der vollständig ausgefüllten Türenliste beginnt die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit . Die Garantie beginnt mit dem Tag des Einbaus und ist 6 Monate für elektronische Bauteile. Ist die Türenliste unvollständig und muss der Auftragnehmer die fehlenden Informationen erarbeiten, so können die hierfür angefallenen Aufwendungen als Projektierungsleistung dem Auftraggeber berechnet werden. Die bauseitigen Voraussetzungen seitens des Auftraggebers sind wie folgt: Generell müssen die Türen bauseitig mechanisch leichtgängig schließen und öffnen, ausschlaggebend sind die Anforderungen der Türen entsprechneden DIN. Bauseitig sind alle Verkabelungen, 230V-Anschlüsse und elektrische Türöffner mit Schließblechen zu stellen. Elektrische Kabel werden beschriftet und durchgeprüft bereit gestellt.Die Montage der Geräte erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Baustelle frei von Schmutz und Baustaub ist. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich eine Montage zuvor, so erfolgt diese nur aufgrund einer schriftlichen Aufforderung auf das Risiko des Auftraggebers. Die Montage in einem Neubau erfolgt auf Türen, die gemäß den Vorgaben von GoCom Services beim Türenhersteller werksseitig vorzubereiten und mit Schließblechen auszustatten sind, es sei denn, die Türfräsung ist in dem Auftrag enthalten und von dem Auftraggeber bestätigt worden. Die Montage in einem Altbau auf existierenden Türen erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Türenliste mit allen Angaben zu den Türen, einschließlich der Maße für eventuell notwendige Bleche zum Abdecken von Löchern o.ä. des alten Beschlages. Der Auftraggeber sorgt für ein unterbrechungsfreies und fortlaufendes Arbeiten. Mehraufwendungen aufgrund von Arbeitsunterbrechungen oder aufgrund von Nacharbeiten an den Türen werden nach Aufwand gemäß Arbeitsbericht gesondert berechnet. Informationen zur Projektierung und Montage von Sondertüren werden nach Aufwand gemäß Arbeitsbericht und/oder Angebot berechnet. Sollte dazu ein Servicetechniker einer anderen Firma benötigt werden(z.B. Kartenleser für Aufzüge), ist dieser zu Lasten des Auftraggebers anzufordern und zu bezahlen.
Die Schulung des Bedienpersonals erfolgt parallel oder kurz vor Inbetriebnahme des Systems, um im Sinne des Auftraggeber zusätzliche An- und Abfahrtskosten einzusparen. Deshalb ist seitens des Betreibers das zu schulende Personal entsprechend festzulegen. Bei Hotelinstallationen soll die Schulung in zwei Teilen erfolgen: SuperVisior und Rezeptionspersonal. Bei eventueller Softwareanbindung / Interface ist der Servicetechniker der Hotelreservierungssoftware von Ihnen zu dem ausgemachten Zeitpunkt zustellen. Während der Installations- und Garantiezeit stellt der Hotelbetreiber bzw. Aufgtraggeber für das GoCom Services Techniker-Personal Unterkunft, Verpflegung, Parkmöglichkeiten, sowie einen abschließbaren Raum für das Material und Werkzeuge ohne Berechnung zur Verfügung. Nach der Garantiezeit stellt der Hotelbetreiber bzw. Auftraggeber für Mitarbeiter des Auftragnehmers Übernachtungen zu Sonderpreisen (Corporate Rates) zur Verfügung. Notwendige An- und Abfahrtskosten des Montageteams werden nach Aufwand oder gemäß pauschaler zusätzlicher Vereinbarung abgerechnet. Die Materialeingenschaften der Schlosskastenhersteller ergeben eine max Garantie zwischen 100.ooo und 120.000 Öffnungen auf Basis einer Standardtür. Je nach der Beschaffenheit der verwendeten Türen kann die Materialermüdung also abweichen. Unsere Garantie entspricht also nur der Garantieleistung der Schlosshersteller und wird deshalb pauschal auf 100.000 Öffnungen festgesetzt.
Lieferung, Versandkosten
Lieferungen erfolgen ab unseren Lagern zzgl. Versandkosten. Aufträge werden nur komplett geliefert, es sei denn der Kunden wünscht eine Lieferung in Teilen oder es bestehen gesonderte Vereinbarungen von beiden Seiten. Ohne das Rechte gegenüber GoCom Services hergeleitet werden können, lassen wir technische oder optische Verbesserungen in Produkte einfließen, die zu Abweichungen in Bild oder Sache führen können, da wir oder unsere Lieferanten diese im Sinne des technischen Fortschritts vorgenommen haben.
Garantie gebrauchte Hardware
Für die von der Firma GoCom Services verkaufte gebrauchte Hardware wird nur die gesetzliche Garantie von 6 Monaten übernommen, die mit der Ausstellung der Rechnung beginnt. Etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller werden von der Firma GoCom Services an den Kunden weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma GoCom Services Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel oder Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung, oder normalen Verschleiss zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma GoCom Services übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
Garantie von GoCom Software, Standardsoftware oder Hardware von Lieferanten
Hinsichtlich der Hardware, sowie der Standardsoftware von Drittlieferanten gelten ausschliesslich die Garantiebestimmungen des Herstellers. GoCom Services übernimmt in einem Garantiefall nur die Verhandlungen mit dem Hersteller. Die Gewährleistung für elektronische Bauteile wie auch Platinen betraegt 6 Monate. Die Funktion der gelieferten Software wird von der Abgabe sorgfältig geprüft und entspricht den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Spezifikationen. Die Garantie von Software der Firma GoCom Services garantiert die dem neuesten Stand der Technik entsprechende Wartung der vom Wartungsvertrag umschriebenen Software. Für die korrekte Installation haftet GoCom Services nur, wenn sie diese mit ausschliesslich von ihr gelieferter Hard- und Software selbst durchgeführt hat. Während der im Auftrag festgelegten Garantiedauer behebt GoCom Services Mängel und Störungen, sofern diese innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten schriftlich und dokumentiert gerügt werden. Mangels anderer Abrede beträgt die Garantiefrist für Software 1 Jahr. GoCom Services hat die Wahl, die Software entweder nachzubessern oder nachzuliefern, namentlich einen Korrekturcode, eine korrigierte Version des Programmes oder eine Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen. Wandelungs- und Minderungsrecht des Kunde sind wegbedungen. Die Garantieleistungen umfassen die Arbeitszeit im Service-Center von GoCom Services und allfällige Ersatzteile für GoCom Produkte, nicht jedoch Reisezeit und Transportkosten. Nach Ablauf der Garantiefrist gelten ausschliesslich der Wartungsvertrag und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. GoCom Services übernimmt keine Gewähr, dass Hard- und Software den Funktions- und Betriebsanforderungen des Kunden entsprechen und ohne Unterbruch und Fehler funktionieren. GoCom Services übernimmt keine Gewähr, dass Hard- und Software in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Systemen und Programmen funktionieren. GoCom Services lehnt jede Gewährleistung und Haftung ab für Mängel oder Störungen, die durch äussere, von GoCom Services nicht verschuldete Umstände und Einflüsse oder durch unsachgemässe Bedienung oder Störungsbehebung durch den Kunde oder Dritte verursacht werden. GoCom Services lehnt jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn der Kunde die Anweisungen von GoCom Services und der Hersteller von gelieferten Produkten und die ihm übergebenen Handbücher und Dokumentationen nicht beachtet, insbesondere wenn er die Datensicherung nicht anweisungsgemäss durchführt und dokumentiert. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Anweisungen verantwortlich und beweispflichtig und lehnt jede Gewährleistung und Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Kunde ab.
Transportschäden
Sämtliche Lieferungen werden auf die Gefahr des Kunden / Bestellers versendet. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen und uns bis spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Verdeckte Mängel sind uns sofort nach Schadensfeststellung schriftlich anzuzeigen, höchstens jedoch 5 Tage nach Anlieferung der Ware.
Verantwortung des Kunden
Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und den Gebrauch der Hard- und Software sowie für die damit erzielten Resultate trägt der Kunde. Hat sich GoCom Services zur Installation verpflichtet, trägt sie dafür die Verantwortung. Verwendet der Kunde von Dritten gelieferte oder installierte Hard- oder Software, trägt er unter Ausschluss jeder Haftung von GoCom Services die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtlösung. Der Kunde ist für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherten Daten vor Zerstörung oder Missbrauch verantwortlich und verpflichtet, die Datensicherung entsprechend den Vorschriften von GoCom Services und der Produkthersteller durchzuführen und zu dokumentieren.
Softwarelizenzen
GoCom Services liefert dem Kunden das Lizenzmaterial in der jeweils aktuellen Version, sofern Wartung Gebühren regelmässig bezahlt worden sind, für die Softwareprodukte, die der Wartung unterliegen. Diese Produkte sind besonders gekennzeichnet. Das Lizenzmaterial gilt 30 Tage nach dessen Ablieferung beim Kunden als abgenommen, spätestens jedoch mit Aufnahme der produktiven Datenverarbeitung, falls der Kunde nicht zuvor Funktionen und Leistungen des Programmes schriftlich beanstandet hat. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, den Programmcode in maschinell lesbarer Form auf der bezeichneten Anlage zu verwenden, d.h. das Programm ganz oder teilweise zur Ausführung der darin enthaltenen Instruktionen in das bezeichnete EDV-System einzulesen und zu speichern, sowie die zu einem Programmprodukt gelieferte Dokumentation im Zusammenhang mit dem Einsatz des Programmes zu gebrauchen. Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von GoCom Services oder allfälliger Drittlieferanten, enthält sich jeden Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte und trifft im Einvernehmen mit GoCom Services alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren. Das Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse von GoCom Services darstellen. Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen, noch es zu veröffentlichen. Der Kunde stellt durch entsprechende Instruktion, Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher, dass alle Personen, die Zugang zum Lizenzmaterial haben, diese Verpflichtungen einhalten. Der Kunde ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um das Lizenzmaterial vor ungewollter Preisgabe beziehungsweise Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne Einverständnis GoCom Services nicht erstellt werden, ausser zu reinen Datensicherungszwecken. Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen ist GoCom Services ausser zu allen gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Massnahmen auch berechtigt, die Softwarelizenz zu sperren.
Wartungsleistungen
GoCom Services erbringt gegen Bezahlung einer im Wartungsvertrag festgelegten Pauschalgebühr Wartungsleistungen mit dem Zweck, die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit der gewarteten Soft- und Hardware zu erhalten oder im Falle von Fehlern oder Störungen wieder herzustellen und dem Kunden Verbesserungen der Software zur Verfügung zu stellen. Die Wartungsleistungen werden nur auf Aufforderung des Kunden erbracht, Updates ausgenommen. Die Wartung umfasst je nach Wartungsvertrag eines der folgende Leistungsmodule: a) Hotline mit Update – Telefonauskunft von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-22.00 Uhr – Personelle Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person – Unaufgeforderte Information über Programmentwicklungen und –anwendungen – Unaufgeforderte Updates der bestehenden Software mit Dokumentation b) Fernwartung mit Updates – Telefonauskunft von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr – Fernwartung ausserhalb der Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung einer minimalen Funktionsfähigkeit des Systems über eine Telefonleitung mit einer speziellen Notfall-Nummer – Personelle Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person – Unaufgeforderte Information über Programmentwicklungen und –anwendungen- Unaufgeforderte Updates der bestehenden Software mit Dokumentation Der Kunde stellt für das gewählte Leistungsmodul, d.h. Hotline oder Fernwartung folgende Einrichtungen auf seine Kosten zur dauernden Verfügung: – Telefonanschluss mit separater Nummer und direkter Amtsleitung – ISDN-Karte mit Software gemäss Spezifikation GoCom – Kommunikations-Software gemäss Spezifikation GoCom Von der Wartungsleistung sind ausgeschlossen: – Hardware. – Programmmodifikationen sowie Weiterentwicklungen der bestehenden Software oder von Teilen derselben. Eine Weiterentwicklung und nicht blosse Verbesserung liegt vor, wenn die Software neue Funktionen und Einsatzforderungen erfüllt oder zusätzliche Einsatzmöglichkeiten aufweist. – Behebung von Fehlern und Mängeln, die durch Eingriffe von Personen verursacht worden sind, die von GoCom Services nicht dazu ermächtigt wurden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung von Fehlern und Mängeln, die auf unsachgemässe Modifikationen sowie Änderungs- und Anpassungsversuche des Kunden oder durch Dritte oder auf andere Umstände und Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht von GoCom Services zu vertreten sind, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt. – Kundenbesuche.
Wartungsgebühr
Die im Wartungsvertrag vereinbarte Pauschalgebühr ist jeweils halbjährlich im voraus zu bezahlen. Ist ein Kundenbesuch notwendig, ein Software-Problem auf einen Hardware&Software-Fehler zurückzuführen oder erbringt die GoCom auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten Wartungs-leistung ausgeschlossene Leistungen, werden diese separat nach den üblichen Ansätzen berechnet.
Beendigung des Wartungsvertrages
Der Wartungsvertrag ist beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar. Ausnahmen sind zulässig bedürfen aber der Schriftform.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen, Eigentum der Firma GoCom Services Gottschlich e.K. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Firma GoCom Services ab, auch insoweit, wenn die Ware weiterverarbeitet wurde. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma GoCom Services hinzuweisen und die Firma GoCom Services zu unterrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Hardware Eigentum der Firma GoCom Services . Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ermächtigt die Firma GoCom Services , diesen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jederzeit ohne seine Mitwirkung in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Software unter Lizenzsperre und die Firma GoCom Services ermächtigt, diese bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen auszulösen.
Preise, Preisnachlässe, Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu zahlen. Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlichen Vereinbarung gewährt. Schecks gelten als Zahlung erst nach Einlösung. Kommt der Käufer mit der fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma GoCom Services berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für weitere Lieferungen Barzahlung der Ware mit einer Nachnahmegebühr von 10,40 EUR je Postlieferung, oder Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinszatzes auf den Warenwert der Lieferung berechnet. Alle Kosten, die durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Preise sind freibleibend. Rechnungen, Angebote, Mahnungen etc werden per eMail oder Fax versandt und protokolliert. Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos erweisen, wird ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderungen einzutreiben. Alle weiteren dadurch entstehenden Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
Falschbestellungen/Auftragsstornierungen
Stornierugen von Aufträgen, bei denen Produkte speziell für einen Kunden bestellt wurden, dies gilt insbesonder für elektronische Schlösser, nach Kundenwunsch bedruckte Datenträger und Karten, Tresore und Safes, bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma GoCom Services. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer (RMA) zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht werden muss. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von 2 Wochen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden.
Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so fordern Sie einen RMA Beleg, der ausgefüllt an uns zurück gesandt werden muss, an. Nur so ist ein schneller und reibungsloser Warenaustausch garantiert. Bei mangelhafter Ware ist ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung eine Bearbeitung nicht möglich. Die Autorisierungsnummer ist deutlich sichtbar außen auf der Verpackung anzubringen. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei Reklamationen von Druckerzubehör, Telefaxzubehör und Kopierzubehör sind 3 Ausdrucke beizufügen, welche den Mangel dokumentieren. Ohne diese Ausdrucke ist eine Bearbeitung nicht möglich. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet und an den Einsender kostenpflichtig zurückgesandt. Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen. Die Rücksendung hat komplett in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen. Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Kunden zurückgesandt. Falsch bestellte Produkte, die durch den Kunden beklebt, beschriftet, geöffnet oder gebraucht wurden, bzw nicht mehr im Originalzustand sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. sind Berechtigte Reklamationen werden an den Lieferanten zur Reparatur/ Umtausch eingesandt. Nach Reparatur/Umtausch erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt. Bitte beachten Sie, daß bei Mängel im Lieferumfang (fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 7 Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen/Fernabsatzvertrag
71. Ausübung des Widerrufs
Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher eine schriftliche Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Der Widerruf muss in Textform (also per e-mail, Brief, Telefax etc.) erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
72.Rechtsfolgen des Widerrufs
Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung gebunden. Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Bestellungen, deren Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, hat der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann (z.B. mehr als 20 kg). In diesem Fall werden wir diese abholen lassen.
7 3. Wertersatz
Wenn der Kunde die Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurücksendet, ist er dem Verkäufer gesetzlich zum Wertersatz verpflichtet. Abweichend von § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist, wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Jede darüber hinaus gehende Nutzung der Ware berechtigt den Verkäufer jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können, jedoch mindestens 10 % des Kaufpreises, je nach Zustand des Artikels, dessen Verpackung und Zubehör. Der Kunde hat die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Insoweit wird auf § 357 BGB verwiesen. Die Rücksendung der Ware soll nach Möglichkeit in der unbeschädigten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör erfolgen. Alle Waren, die dem Kunden geliefert wurden, müssen zurückgegeben werden. Es ist durch geeignete Umverpackung dafür Sorge zu tragen, dass die Ware unbeschädigt beim Verkäufer eintrifft.
Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 BGB und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag auch nach § 358 BGB. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarungen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist seitens des Verkäufers begonnen wurde oder der Verbraucher diesen selbst veranlasst hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
GoCom Services Gottschlich e.K., Peter Gottschlich
Am Muehlenberge 3,
30539 Hannover,
oder per Fax 0511 52489327,
oder per e-mail: info@gocom-services.de.
Haftung
Die Haftung der Firma GoCom Services bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkten. Haftungsübernahmen für Folgeschäden jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, oder entgangener Gewinn oder Vermögensschäden jeglicher Art wird ausgeschlossen.
Beweisführung
Alle Daten. Die Beweisführung für den Schaden und die Ursache obliegt dem Käufer.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und genehmigt
 

Hier der Link zu :
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GoCom Services Gottschlich e.K.
Geltungsbereich Handelswaren mit Ausnahme von Software und gebrauchter Hardware.
Geltungsbereich Software und gebrauchter Hardware.
Geltungsbereich für Sicherheitstechnik und Zubehör, Safes und Tresore
 
Vielen Dank !
Die Service Group  GoCom